DIESE WEBSITE IST EIN ONLINE-ARCHIV DER DÄNISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT 2012 UND WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT WERDEN.

Die europäischen Institutionen und Beratende Organe

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament erfüllt drei Kernfunktionen:

  1. Das Europäische Parlament bildet zusammen mit dem Rat das Legislativorgan der EU. Im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat einen wesentlichen Teil der gesamten EU-Vorschriften. Dies umfasst Bereiche wie den Binnenmarkt und umweltrechtliche Fragen. In anderen Bereichen, z. B. der Außenpolitik, fasst der Rat seine Beschlüsse allein.
  2. Darüber hinaus verabschiedet das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat den Haushaltsplan der EU.
  3. Zu guter Letzt hat das Europäische Parlament auch eine Kontrollfunktion. Das Europäische Parlament bestätigt den Präsidenten der Kommission und anschließend die Kommission im Ganzen. Zudem kann das Europäische Parlament die Kommission zum Rücktritt zwingen, wenn es mit ihrer Arbeit unzufrieden ist.
    Wahlen zum Europäischen Parlament sind direkt, frei und geheim und finden alle fünf Jahre statt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den 375 Millionen wahlberechtigten Bürgern in den EU-Mitgliedstaaten gewählt. In den jüngsten Wahlen im Jahr 2009 wurden 736 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten gewählt.

Im Rahmen einer Übergangsvereinbarung im Vertrag von Lissabon sind dem Europäischen Parlament 2010 18 neue Abgeordnete beigetreten, so dass das Europäische Parlament heute 754 Abgeordnete umfasst. Gemäß dem Vertrag von Lissabon darf das Europäische Parlament jedoch aus maximal 750 Abgeordneten sowie dem Präsidenten bestehen, was bedeutet, dass das Europäische Parlament nach den nächsten Wahlen 3 Abgeordnete weniger zählen wird.

Innerhalb des Europäischen Parlaments sind die Abgeordneten unabhängig von ihrer Nationalität in eine Reihe von Fraktionen unterteilt. Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Fraktionen.

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Der Europäische Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Kommission zusammen. Zudem nimmt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an der Arbeit des Europäischen Rates teil.

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für die Entwicklung der EU fest und tritt in der Regel alle sechs Monate zusammen. Mit dem Vertrag von Lissabon hat der Europäische Rat einen Präsidenten erhalten, der für die Vorbereitung und Leitung der Tagungen des Europäischen Rates verantwortlich ist. Der erste ständige Präsident ist der frühere belgische Premierminister Herman Van Rompuy.

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Der Rat

Der Rat, oft als Ministerrat bezeichnet, bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament das Legislativorgan der EU. Sämtliche Gesetzgebungsakte müssen vom Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten sind im Rat vertreten und es finden regelmäßige Ministertagungen statt.

Dabei tagen nicht alle Minister der Mitgliedstaaten gleichzeitig. Der Rat unterteilt sich in zehn verschiedene Ratsformationen, die jeweils verschiedene Politikbereiche abdecken. So werden Gesundheitsfragen beispielsweise in einer Versammlung der 27 Gesundheitsminister erörtert.

Der Rat wird in seiner Arbeit vom Generalsekretariat des Rates unterstützt. Steht ein Thema auf der Tagesordnung des Rates, wird es in der Regel von Arbeitsgruppen und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (Tagungen des AStV) vorbereitet, in dem nationale Beamte im Vorfeld der Ministertagungen im Namen ihrer Mitgliedstaaten in Verhandlungen eintreten.

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Die Kommission

Die allgemeine Rolle der Kommission besteht darin, die gemeinschaftlichen Interessen der EU zu fördern. Sie setzt sich aus 27 Kommissaren zusammen, einem aus jedem Mitgliedstaat, die für verschiedene Politikbereiche zuständig sind.

Die Kommission fungiert als Kollegium mit einem Vorsitzenden, der entscheidet, welcher Kommissar für einen bestimmten Politikbereich zuständig ist. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist ebenfalls Mitglied der Kommission und eine der sechs Vizepräsidenteninnen und Vizepräsidenten der Kommission.

Die Kommission wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt und muss unabhängig von einzelstaatlichen Interessen sein. Dabei kann das Europäische Parlament die gesamte Gruppe der Kommissare ablehnen oder bestätigen.

Einmal pro Woche (in der Regel mittwochs) tagen der Präsident, die Vizepräsidenten und die Kommissare, um wichtige Fragen der EU-Agenda zu erörtern. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, es wird jedoch Einstimmigkeit angestrebt. Eine Grundregel ist, dass die Kommission als Ganzes für einen Beschluss verantwortlich ist und nicht die einzelnen Kommissare.

Darüber hinaus verfügt die Kommission über das Initiativrecht. Das bedeutet, dass nur die Kommission Vorschläge für neue Gesetzgebungsakte in der EU vorbringen kann. Des Weiteren wacht die Kommission darüber, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gegenüber der EU nachkommen.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union

Die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht darin, die Wahrung des EU-Rechts und dessen einheitliche Auslegung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dazu arbeitet es mit den Gerichten der Mitgliedstaaten zusammen.

Das oberste Organ des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Gerichtshof, der sich aus 27 Richtern (einer aus jedem Mitgliedstaat) und acht Generalanwälten zusammensetzt, die im Konsens aller Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. Zudem umfasst der Gerichtshof der Europäischen Union das Gericht, das vornehmlich über Fälle entscheidet, die von Bürgern oder Unternehmen gegen Organe der EU angestrengt werden.

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Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank entscheidet zum einen über die Geldpolitik der EU und setzt diese um und wacht zum anderen über die Preisniveaustabilität im Euro-Währungsgebiet – d. h., den 17 Mitgliedstaaten, welche die gemeinsame Währung, den Euro, als Zahlungsmittel eingeführt haben. Zudem stellt die Europäische Zentralbank das ordnungsgemäße Funktionieren der Zahlungssysteme sicher.

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Der Europäische Rechnungshof

Die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofes besteht darin, darüber zu wachen, dass der EU-Haushaltsplan korrekt umgesetzt und die EU-Finanzmittel wie vorgesehen verwendet werden. Der Europäische Rechnungshof hat 27 Mitglieder, wobei von jedem Mitgliedstaat ein Mitglied für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt wird.

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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein beratendes Organ, das verschiedene europäische und nationale Interessengruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens repräsentiert. Der EWSA besteht aus 344 Mitgliedern und stellt das organisierte Sprachrohr der Zivilgesellschaft gegenüber den EU-Institutionen dar.

Der EWSA muss bei allen Fragen bezüglich wirtschaftlicher, arbeitsmarktpolitischer und sozialer Angelegenheiten angehört werden. Der Ausschuss kann sich zu allen Fragen äußern.

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Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist wie der EWSA beratendes Organ mit 317 Mitgliedern, die lokale oder regionale Behörden repräsentieren. Der Ausschuss der Regionen kontrolliert, dass die lokale und regionale Identität und die Exklusivkompetenz der lokalen und regionalen Behörden respektiert werden. Der Ausschuss muss in regional-, umwelt- und ausbildungspolitischen Fragen sowie in anderen politischen Maßnahmen von besonderem Interesse für die regionale und lokale Ebene angehört werden.

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