Die allgemeine Rolle der Kommission besteht darin, die gemeinschaftlichen Interessen der EU zu fördern. Sie setzt sich aus 27 Kommissaren zusammen, einem aus jedem Mitgliedstaat, die für verschiedene Politikbereiche zuständig sind.
Die Kommission fungiert als Kollegium mit einem Vorsitzenden, der entscheidet, welcher Kommissar für einen bestimmten Politikbereich zuständig ist. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist ebenfalls Mitglied der Kommission und eine der sechs Vizepräsidenteninnen und Vizepräsidenten der Kommission.
Die Kommission wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt und muss unabhängig von einzelstaatlichen Interessen sein. Dabei kann das Europäische Parlament die gesamte Gruppe der Kommissare ablehnen oder bestätigen.
Einmal pro Woche (in der Regel mittwochs) tagen der Präsident, die Vizepräsidenten und die Kommissare, um wichtige Fragen der EU-Agenda zu erörtern. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, es wird jedoch Einstimmigkeit angestrebt. Eine Grundregel ist, dass die Kommission als Ganzes für einen Beschluss verantwortlich ist und nicht die einzelnen Kommissare.
Darüber hinaus verfügt die Kommission über das Initiativrecht. Das bedeutet, dass nur die Kommission Vorschläge für neue Gesetzgebungsakte in der EU vorbringen kann. Des Weiteren wacht die Kommission darüber, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gegenüber der EU nachkommen.
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