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Von Rom bis Lissabon – Die Entwicklung der EU

„Veränderung ist die einzige Konstante.“ Wären diese Worte des griechischen Philosophen Heraklit nicht bereits fast 2500 Jahre alt, könnte man denken, dass sie sich auf die Europäische Union beziehen. Schließlich hat sich die EU seit Gründung der ursprünglichen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 1952 stetig weiterentwickelt.

Zunächst bestand das Ziel der europäischen Zusammenarbeit darin, einen dauerhaften Frieden in Europa zu sichern und den Wiederaufbau der europäischen Volkswirtschaften nach dem Zweiten Weltkrieg anzukurbeln. Später entwickelte sich die Partnerschaft weiter und nacheinander wurden zunächst der Binnenmarkt, dann die gemeinsame Währung und nun eine gemeinsame Außenpolitik ins Leben gerufen.

Die Entwicklung war zudem von einer Reihe von Erweiterungen gekennzeichnet. So sind aus den anfänglichen sechs EU-Mitgliedern inzwischen 27 geworden und Nummer 28 lässt ebenfalls nicht mehr lange auf sich warten, denn Kroatien wird der EU im Jahr 2013 beitreten.

Die grundlegenden Strukturen, Organe und Vorstellungen der EU beruhen jedoch nach wie vor weitgehend auf dem ursprünglichen Konzept, das vor fast 60 Jahren formuliert wurde. Im Folgenden findet sich eine kurze Einführung zur Entwicklung der Europäischen Union anhand der wichtigsten historischen Meilensteine.

Die Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Die EU von heute nahm ihren Ursprung mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 1952.

Der Zweck dieser Gemeinschaft bestand darin, Feindseligkeiten zwischen den Mitgliedern zu verhindern und einen dauerhaften Frieden in Europa durch die Schaffung einer gegenseitigen Abhängigkeit der Mitgliedstaaten zu sichern.

Die ursprüngliche Idee war es, die Mitgliedstaaten bei der Produktion von Kohle und Stahl, kriegswichtigen Gütern und zugleich bedeutenden Bestandteilen des zwischenstaatlichen Handels, zur Zusammenarbeit zu bewegen.

Zudem wurde eine unabhängige Organisation, die „Hohe Behörde“, gegründet, die dazu befugt war, für die Mitgliedstaaten verbindliche Beschlüsse zu fassen. Die Hohe Behörde, Vorgänger der heutigen Europäischen Kommission, war von einzelstaatlichen Interessen unabhängig und hatte die Aufgabe, die Marktbedingungen für Kohle und Stahl zum gemeinschaftlichen Wohl zu regulieren.

Die Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde auf Initiative des französischen Außenministers Robert Schuman hin gegründet und umfasste zunächst sechs Länder: Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg.

Die Römischen Verträge und die Gründung der EG

1957 unterzeichneten Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die Benelux-Staaten zwei Römische Verträge:

  • Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – EWG
  • Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft – EURATOM.

Die beiden Verträge errichteten eine Zollunion sowie einen gemeinsamen Markt basierend auf dem Grundsatz des freien Verkehrs von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Personen. Zudem wurde eine Forschungszusammenarbeit begründet, die sich speziell auf Energieforschung richtete.

Die drei ursprünglichen Verträge, die Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der EWG und EURATOM, errichteten drei verschiedene Gemeinschaften, die jeweils über eigene Organe verfügten. 1967 beschlossen die Mitgliedstaaten dann, die drei Gemeinschaften in einer vereinten Europäischen Gemeinschaft zu fusionieren, wobei dieselben Organe in einem einzigen Rahmen für die Europäische Gemeinschaft – die EG – weiterbestehen sollten.

Später wurde die Europäische Gemeinschaft (EG) in die heutige Europäische Union (EU) umbenannt. Diese Namensänderung sollte zeigen, dass es bei der europäischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten um mehr als nur wirtschaftliche Zusammenarbeit geht.

 

Der Binnenmarkt

Seit den 1950ern hatten sich die Mitgliedstaaten vergeblich um die Errichtung eines funktionierenden Binnenmarktes bemüht. Anfang der 1980er entschied dann der französische Präsident der Europäischen Kommission, Jacques Delors, dass hier etwas getan werden musste, und legte einen Vorschlag zur Vollendung des Binnenmarktes vor.

Die Delors-Initiative führte 1986 zur Verabschiedung eines weiteren Vertrages, der Einheitlichen Europäischen Akte, welche die Entscheidungsprozesse der Gemeinschaft reformierte und die Beschlussfassung vereinfachte. Zudem wurde eine Frist für die Vollendung eines Binnenmarktes in Europa festgelegt. Bis zum 31. Dezember 1992 sollten die nationalen Märkte der Mitgliedstaaten vollständig eingebunden sein und gemäß dem Grundsatz des freien Verkehrs von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Personen operieren.

Die Instrumente zur Vollendung des Binnenmarktes bestanden im Abbau von Handelshemmnissen in Form von Einfuhrbeschränkungen. Ebenso wurden technische Hemmnisse durch die Harmonisierung von Vorschriften und die Einführung gemeinsamer europäischer Normen abgebaut. Ein weiteres wichtiges Element des Binnenmarktes ist der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Dies bedeutet, dass der Verkauf eines Produktes, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat nicht verboten werden darf. Insgesamt wurden 300 Rechtsakte zur Umsetzung des Binnenmarktes im Jahr 1992 verabschiedet.

Der EU-Binnenmarkt hat die Wettbewerbsfähigkeit Europas zugunsten der Unternehmen wie auch der Bevölkerung gestärkt. Während Verbraucher von einem umfangreicheren, preisgünstigeren und vielfältigeren Warenangebot profitieren, hat sich der Heimatmarkt von Unternehmen um etwa 500 Millionen Einwohner in ganz Europa vergrößert.

Da sich die europäische Gesellschaft immer weiter entwickelt, ist es notwendig, den Binnenmarkt mit neuen Rechtsvorschriften wie der Förderung des grenzüberschreitenden Handels über das Internet zu ergänzen.

Der Euro

Am 01. Januar 2002 wurde der Euro als Zahlungsmittel in 12 EU-Mitgliedstaaten eingeführt und ersetzte damit die jeweiligen Landeswährungen. Seitdem sind weitere Länder diesem Beispiel gefolgt, so dass heute 17 EU-Mitgliedstaaten den Euro als ihre Währung nutzen. Die Mitgliedstaaten, die den Euro als ihre Währung angenommen haben, werden gemeinhin als Euro-Währungsgebiet oder Eurozone bezeichnet.

Bevor ein EU-Mitgliedstaat den Euro einführen kann, muss er eine Reihe von Bedingungen in Bezug auf Zinssätze, Haushaltsdefizit, Inflation, Staatsverschuldung und Währungsstabilität erfüllen.

Wenn die neuen EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen erfüllen, führen sie den Euro als ihre Landeswährung ein. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Schweden haben sich jedoch gegen den Euro entschieden.

Die Osterweiterung

Im Verlauf der dänischen EU-Ratspräsidentschaft 2002 stimmten die EU-Mitgliedstaaten der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten zu, hauptsächlich aus Mittel- und Osteuropa. Dies stellte die bis dahin größte Erweiterung in der Geschichte der EU dar. Dabei geht diese Erweiterung auf den Zusammenbruch des Kommunismus und den Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 zurück, die es ermöglicht haben, die europäischen Länder in der EU zu vereinen.

2007 erlangten mit Rumänien und Bulgarien zwei weitere Länder die EU-Mitgliedschaft. Somit gibt es heute 27 EU-Mitgliedstaaten und Nummer 28 lässt ebenfalls nicht mehr lange auf sich warten, denn Kroatien wird der EU im Jahr 2013 beitreten. Weiterhin haben die Türkei, Island, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien den Status als Bewerberland erreicht.

Bevor ein Bewerberland der EU beitreten kann, muss es das bestehende EU-Recht umsetzen und Standards bezüglich Demokratie, Gerechtigkeit und Menschenrechte erfüllen. Zudem muss das Bewerberland über eine gesunde Marktwirtschaft verfügen. Die Anforderungen sind hoch, so dass sich die Erweiterungsverhandlungen über mehrere Jahre hinziehen können.

Die Osterweiterung ist zwar nicht die einzige Erweiterung in der Geschichte der EU, jedoch die umfangreichste. Davor verlief die EU-Erweiterung in mehreren Schritten:

1973 Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich

1981 Griechenland

1986 Portugal und Spanien

1995 Finnland, Schweden und Österreich

2004 Tschechien, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei

2007 Bulgarien und Rumänien

Der Vertrag von Lissabon

Beim Vertrag von Lissabon handelt es sich um den neuesten EU-Vertrag und damit um die jüngste Rechtsgrundlage der EU. Der Vertrag beschreibt die Rolle der verschiedenen EU-Organe, den Einfluss der EU und die Grundsätze der Zusammenarbeit in der EU.

Seit Gründung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl und später der EG und EU haben die Mitgliedstaaten die Verträge im Laufe der Jahre immer weiter angepasst. Die Gründe für die Änderung der Verträge lagen zum einen in der Anpassung der EU an eine größere Zahl von Mitgliedern und zum anderen in der Ausweitung der Zusammenarbeit auf neue Bereiche, in denen die Verfolgung einer gemeinsamen Politik für die EU-Mitgliedstaaten von Vorteil ist.

Der Vertrag von Lissabon wurde 2009 von den EU-Mitgliedstaaten nach Verhandlungen verabschiedet, die beinahe ein Jahrzehnt lang andauerten. Der neue Vertrag soll sicherstellen, dass europäische Länder den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sind und im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können.

Aus dem Vertrag ergaben sich eine Reihe von Änderungen und Neuerungen in Bezug auf die Funktionsweise der EU:

Die EU ist demokratischer geworden: Der Einfluss der Abgeordneten im Europäischen Parlament wurde erhöht und entspricht nun den nationalen Regierungen des Rates. Zudem haben die nationalen Parlamente bessere Möglichkeiten erhalten, die Arbeit der EU zu überwachen.

Die EU ist effizienter geworden: Entscheidungen können in der EU nun leichter und schneller getroffen werden, da Verfahren und Abstimmungsergebnisse vereinfacht und effizienter gestaltet wurden. Darüber hinaus verfügt der Europäische Rat, in dessen Rahmen die Staats- und Regierungschefs tagen, über einen ständigen Präsidenten, der eine höhere Kontinuität in der Arbeit des Rates sicherstellt. So wurde der Belgier Herman Van Rompuy zum ersten Präsidenten des Europäischen Rates gewählt.

Die EU kann globale Herausforderungen wirksamer angehen: Die Außenpolitik der EU wurde gestärkt, so dass es nun einfacher ist, die europäischen Interessen in der Welt zu fördern. Diese Verbesserung konnte hauptsächlich durch die Schaffung eines gemeinsamen Außendienstes und die Ernennung eines „Hohen Vertreters“ erreicht werden, der für die EU sprechen und handeln kann. Die Britin Catherine Ashton wurde zur ersten Hohen Vertreterin der EU ernannt.