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Die Finanzierung der EU

Der Haushaltsplan der EU wird jeweils für mehrere Jahre verabschiedet – so spricht man vom sogenannten mehrjährige Finanzrahmen (MFR). Der mehrjährige Finanzrahmen legt die maximale Ausgabengrenze der EU innerhalb eines bestimmten Zeitraums fest. Dabei umfasst der EU-Haushalt vor allem Kohäsionspolitik und Agrarbeihilfen und finanziert sich aus Eigenmitteln der EU, einschließlich der Beiträge jedes Mitgliedstaates. Darüber hinaus verabschiedet die EU einen Jahreshaushalt innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens. Der Haushalt für 2011 sieht Zahlungen in Höhe von 126,5 Milliarden Euro.

Mittelzuweisung in der EU

Der EU-Haushalt finanziert sich aus Eigenmitteln der EU. Gemäß dem Vertrag von Lissabon muss der Haushalt ausgeglichen sein. Aus diesem Grund legt die EU-Finanzierung eine Obergrenze für Ausgaben durch die Eigenmittel fest.

Die Eigenmittel der EU bestehen hauptsächlich aus folgenden Elementen:

  • Gebühren usw., die aus dem EU-Handel mit Drittländern im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik anfallen.
  • Zolleinnahmen aus dem EU-Handel mit Drittländern.
  • Beiträge der Mitgliedstaaten zu einem Prozentsatz ihrer Mehrwertsteuereinnahmen.
  • Beiträge der Mitgliedstaaten zu einem Prozentsatz ihres Bruttonationaleinkommens (BNE).

Zuweisung der EU-Ausgaben

Der Großteil der EU-Ausgaben kommt den einzelnen Mitgliedstaaten direkt über verschiedene Programme und Fonds zugute. Kohäsionspolitik und Agrarbeihilfen stellen dabei die größten Posten dar und machen etwa 75 Prozent der gesamten EU-Ausgaben aus.

Die EU-Ausgaben werden auf sechs Haushaltsposten aufgeteilt:

  1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU
  2. Kohäsionspolitik, die nach drei übergeordneten Zielen aufgeteilt ist: dem Ziel „Konvergenz“, dem Ziel „Regionale Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit“ und dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“.
  3. Agrarbeihilfen, die auf zwei Pfeiler aufgeteilt sind: Pfeiler I – Direktbeihilfen für europäische Landwirte und marktbezogene Ausgaben sowie Pfeiler II – Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums.
  4. Freiheit, Sicherheit, Recht und Unionsbürgerschaft.
  5. Die EU als globaler Akteur.
  6. Verwaltung.

Verhandlung des EU-Haushalts

Seit Ende der 1980er Jahre wurden die Jahreshaushalte der EU innerhalb eines mehrjährigen Haushaltsrahmen aufgestellt. Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) wird vom Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission beschlossen und setzt eine Grenze für die EU-Ausgaben.

Der aktuelle mehrjährige Finanzrahmen wurde für den Zeitraum 2007-2013 vereinbart. Voraussichtlich wird sich der nächste mehrjährige Finanzrahmen über den Zeitraum von 2014-2020 erstrecken. Während der Verhandlungen des Jahreshaushaltes müssen der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine Einigung innerhalb der Ausgabengrenze erzielen, die durch den mehrjährigen Finanzrahmen bestimmt wird.

Zusätzlich zum mehrjährigen Finanzrahmen beschließen der Rat und das Europäische Parlament einen Jahreshaushalt. Die Europäische Kommission muss dazu einen Entwurf des Jahreshaushalts ausarbeiten und es dem Rat und dem Europäischen Parlament vorlegen. Der Rat und das Europäische Parlament müssen sich dann auf den Jahreshaushalt einigen. Kommen der Rat und das Europäische Parlament nicht zu einer Einigung, hält die EU am Haushaltsplan des Vorjahres fest, bis eine Einigung erreicht wird.

Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2013 haben mit der Vorlage des Vorschlags durch die Europäische Kommission im Juni 2011 begonnen. Der mehrjährige Finanzrahmen muss vom Rat einstimmig verabschiedet werden, nachdem das Europäische Parlament seine Zustimmung per Mehrheit seiner Mitglieder erteilt hat. Während der dänischen Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2012 werden die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen geführt.