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Gemeinsame Fischereipolitik

Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU sind nachhaltige Fischbestände und gesunde Ökosysteme, hochwertige Fischereiprodukte, eine rentable Fischereiwirtschaft und der Erhalt von Arbeitsplätzen in Küstengemeinden.

Verhandlungen zur Fischereipolitik werden die Tagesordnung der Arbeit des Rates dominieren. Während seines Ratsvorsitzes wird sich Dänemark für ein möglichst weites Vorankommen der Verhandlungen zur vorgeschlagenen neuen Fischereipolitik einsetzen, die im Juli 2011 von der Kommission auf die Tagesordnung gesetzt wurde und den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit legt.

Nachhaltige Fischerei außerhalb der EU

Die dänische Ratspräsidentschaft möchte, dass die Reform die Grundsätze der EU-Fischerei außerhalb der EU anspricht. Künftig geschlossene partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern müssen die wissenschaftliche Untersuchung der betreffenden Bestände stärken und eine verbesserte Kontrolle fördern. Außerdem sollten Klauseln zu Menschenrechten und Demokratie in der Partnerschaft und die Arbeit regionaler Fischereimanagementorganisationen gestärkt werden.

Verbot von Rückwürfen

Die nachhaltige Nutzung von Fischereiressourcen ist eine Voraussetzung dafür, dass die Fischerei auch in Zukunft ein rentabler Wirtschaftszweig bleibt. Dänemark wird sich deshalb für eine stufenweise Einführung eines Verbots von Rückwürfen einsetzen. Zusammen mit der Einführung einer Verwaltung gewährleistet das System, dass alle Fänge an Land gebracht werden, was mithilfe einer Kamera dokumentiert wird.

Vereinfachung und Innovation

Die dänische Ratspräsidentschaft setzt sich für die Umsetzung der Vereinfachung der Gemeinsamen Fischereipolitik ein. Eine Vereinfachung könnte durch ein neues Verwaltungssystem für Fangquoten erfolgen. Die dänische Präsidentschaft will außerdem, dass die Reform die Frage der Ausgeglichenheit von Flottengröße (Kapazität) und Fangmöglichkeiten einbezieht.

Zweck der Gemeinsamen Fischereipolitik

Da sich Fische und damit auch Fischer über Grenzen hinwegbewegen, liegt es für die EU-Mitgliedstaaten auf der Hand, dass Fischereipolitik ein gemeinsames Anliegen ist. Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU beruht auf einem freien und gleichen Zugang zu Fischbeständen in EU-Gewässern, internationalen Gewässern und Gewässern von Drittländern, mit denen die EU Verträge unterhält.

Die EU-Fischereiwirtschaft ist die drittgrößte der Welt. Sie produziert jährlich etwa 6,4 Millionen Tonnen Fisch. Dabei kommen Fischerei und Fischverarbeitung in Europa für etwa 260.000 Arbeitsplätze auf. Die Fischereipolitik der EU muss nachhaltige Fischbestände und ein nachhaltiges marines Ökosystem sichern. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die EU die Grundlage für eine wettbewerbs- und zukunftsfähige Fischereiwirtschaft in der EU bieten kann. Um eine Dezimierung der Bestände zu vermeiden, wird die Fischerei u. a. durch Quoten begrenzt, die für die jeweiligen Bestände unter den einzelnen Ländern aufgeteilt werden. Die Quoten werden jährlich ausgehandelt, so dass Veränderungen in den Beständen berücksichtigt werden können.

Hauptbestandteile der Gemeinsamen Fischereipolitik

Tiefgreifende Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik wurden zuletzt im Jahr 2002 verabschiedet und die Fischereipolitik umfasst heute fünf Hauptbestandteile:

Ressourcen- und Erhaltungspolitik: Vorschriften zu Fangbeschränkungen in Form von Quoten, Begrenzung der von Fischern auf See verbrachten Zeit, Einschränkungen zu Fanggeräten, Sperrgebiete und Mindestgrößen für Fische.

Flotten- und Strukturpolitik: Bestimmungen zur Anpassung der Flottengröße, Unterstützung für Fischereien und Entwicklung der Aquakultur.

Marktpolitik: Bestimmungen zur Sicherstellung einer stabilen Versorgung mit hochwertigen Fischereierzeugnissen und Verhinderung hoher Gewinnschwankungen in der Branche.

Kontrollpolitik: Stellt sicher, dass die GFP-Vorschriften eingehalten werden und so die Ziele der Politik erreicht werden können.

Externe Politik: Betrifft die EU-Fischereiwirtschaft in Gewässern außerhalb der EU-Gewässer, einschließlich Verträge mit regionalen Fischereiorganisationen sowie Verträge zwischen der EU und Drittländern.