Zweck der Gemeinsamen Fischereipolitik
Da sich Fische und damit auch Fischer über Grenzen hinwegbewegen, liegt es für die EU-Mitgliedstaaten auf der Hand, dass Fischereipolitik ein gemeinsames Anliegen ist. Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU beruht auf einem freien und gleichen Zugang zu Fischbeständen in EU-Gewässern, internationalen Gewässern und Gewässern von Drittländern, mit denen die EU Verträge unterhält.
Die EU-Fischereiwirtschaft ist die drittgrößte der Welt. Sie produziert jährlich etwa 6,4 Millionen Tonnen Fisch. Dabei kommen Fischerei und Fischverarbeitung in Europa für etwa 260.000 Arbeitsplätze auf. Die Fischereipolitik der EU muss nachhaltige Fischbestände und ein nachhaltiges marines Ökosystem sichern. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die EU die Grundlage für eine wettbewerbs- und zukunftsfähige Fischereiwirtschaft in der EU bieten kann. Um eine Dezimierung der Bestände zu vermeiden, wird die Fischerei u. a. durch Quoten begrenzt, die für die jeweiligen Bestände unter den einzelnen Ländern aufgeteilt werden. Die Quoten werden jährlich ausgehandelt, so dass Veränderungen in den Beständen berücksichtigt werden können.
Hauptbestandteile der Gemeinsamen Fischereipolitik
Tiefgreifende Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik wurden zuletzt im Jahr 2002 verabschiedet und die Fischereipolitik umfasst heute fünf Hauptbestandteile:
Ressourcen- und Erhaltungspolitik: Vorschriften zu Fangbeschränkungen in Form von Quoten, Begrenzung der von Fischern auf See verbrachten Zeit, Einschränkungen zu Fanggeräten, Sperrgebiete und Mindestgrößen für Fische.
Flotten- und Strukturpolitik: Bestimmungen zur Anpassung der Flottengröße, Unterstützung für Fischereien und Entwicklung der Aquakultur.
Marktpolitik: Bestimmungen zur Sicherstellung einer stabilen Versorgung mit hochwertigen Fischereierzeugnissen und Verhinderung hoher Gewinnschwankungen in der Branche.
Kontrollpolitik: Stellt sicher, dass die GFP-Vorschriften eingehalten werden und so die Ziele der Politik erreicht werden können.
Externe Politik: Betrifft die EU-Fischereiwirtschaft in Gewässern außerhalb der EU-Gewässer, einschließlich Verträge mit regionalen Fischereiorganisationen sowie Verträge zwischen der EU und Drittländern.