Der Binnenmarkt ist einer der größten Erfolge der EU und war seit seiner Gründung im Jahr 1992 eine Quelle europäischen Wachstums. Mit der Einbindung nationaler Märkte hat die EU den weltweit größten Heimatmarkt geschaffen – einen Markt mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern.
Im Zuge der letzten 20 Jahre hat sich der Binnenmarkt immer stärker für den Wettbewerb geöffnet, neue Arbeitsplätze entstehen lassen, zur Festsetzung niedrigerer Verbraucherpreise geführt und es Unternehmen wie Bürgern ermöglicht, aus einem breiten Angebot von Produkten und Dienstleistungen zu wählen.
Momentan erholt sich Europa von der schwersten Finanzkrise seit Jahrzehnten, und die vergangenen Jahre waren von finanzieller Unsicherheit und rückläufigem Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Die EU arbeitet kontinuierlich auf einen optimalen Binnenmarkt hin, von dem Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen profitieren. Eine vorrangige Priorität besteht in der Vereinfachung von nach wie vor bestehenden Regelungen, die Bürger und Unternehmen daran hindern, die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zu nutzen.
Neubelebung des Binnenmarktes zur Sicherung des Wachstums
2012 feiert der Binnenmarkt sein 20. Jubiläum. Angesichts dieses Datums hat die Kommission die „Binnenmarktakte“ vorgelegt, die auf eine Neuauflage des größten Erfolges der EU abzielt.
Diese Akte identifiziert 12 Hebel, die zur Neubelebung des Binnenmarktes beitragen sollen. Mithilfe der Hebel – einen für jeden Schwerpunktbereich – wird die Neubelebung des Binnenmarktes dabei helfen, Wachstum und Beschäftigung sicherzustellen und Europa wieder auf Kurs zu bringen. Die 12 Hebel sind:
1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU (leichterer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, indem es Risikokapitalfonds ermöglicht wird, sich ungehindert in den Mitgliedstaaten bewegen können)
2. Mobilität der Bürger (Überarbeitung von Gesetzen, so dass Berufsqualifikationen EU-weit anerkannt werden)
3. Rechte des geistigen Eigentums (Einführung ein einheitlichen Patentschutzes und eines einheitlichen Streitbeilegungsmechanismus)
4. Erlass von Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung (Einführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, wenn Verbraucher auf Probleme stoßen)
5. Dienstleistungen: umfassendere Normung (Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum europäischen Normungssystem)
6. Netze (Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften zu den Energie- und Infrastrukturen)
7. Der digitale Binnenmarkt (Überarbeitung der Richtlinie über die elektronische Signatur)
8. Soziales Unternehmertum (Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens zur Förderung von Solidarinvestmentfonds)
9. Steuern (Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie)
10. Sozialer Zusammenhalt (Verbesserung und Verstärkung der Entsenderichtlinie)
11. Regulierungsumfeld der Unternehmen (Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien)
12. Öffentliches Auftragswesen (Überarbeitung und Modernisierung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen)
Zusätzlich zu den 12 Hebeln konzentriert sich die Binnenmarktakte außerdem auf konkrete Schritte, die helfen werden, eine verbesserte und homogenere Anwendung und Einhaltung der Vorschriften im Binnenmarkt sicherzustellen. Das Ziel besteht darin, einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher zu gewährleisten.
Die Kommission strebt an, die 12 Hebel der Binnenmarktakte vor Ende des Jahres 2012 – dem 20. Jahrestag des Binnenmarkts – zu verabschieden. Die dänische Ratspräsidentschaft unterstützt die Bestrebung der Kommission und wird darauf hinarbeiten, möglichst viele konkrete Ergebnisse zu erreichen.