Die EU-Gesundheitspolitik
Die Zusammenarbeit der EU im Bereich Gesundheit umfasst Themen wie die Gesundheitsförderung und Prävention, die Bekämpfung länderübergreifender Gesundheitsgefahren, den Zugang von Patienten zu medizinischer Behandlung in anderen EU-Ländern und die Regulierung von Tabakprodukten, Medikamenten und medizinischen Geräten im Binnenmarkt.
Die EU hat den Auftrag, die Initiativen der Mitgliedstaaten in Bereich Gesundheit zu ergänzen, um Menschen vor Gesundheitsgefahren und Krankheiten zu schützen, gesunde Lebensweisen zu fördern und nationalen Behörden in der EU bei der Zusammenarbeit zu Gesundheitsthemen zu unterstützen. Dies ist vor allem in Bezug auf wesentliche länderübergreifende Gesundheitsgefahren relevant.
Die Gesundheit der Europäer wird nicht allein durch die Politik im Bereich Gesundheit beeinflusst, sondern auch unter anderem durch die Politik in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel und Beschäftigung. Das gilt beispielsweise für Obergrenzen für Pestizidrückstände in Agrarprodukten und das Schulobstprogramm der EU für alle Grundschüler. Deshalb wurde im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgeschrieben, dass die Gesundheit in der Festlegung und Umsetzung aller EU-Strategien berücksichtigt werden muss.
Die Rolle der EU bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren
Die Initiativen der EU im Bereich Gesundheit sollen die nationale Politik ergänzen, wo dies zur Prävention weit verbreiteter Krankheiten und anderen Krankheiten beim Menschen sowie zum Umgang mit Problemen, die eine Gefahr für die körperliche und psychische Gesundheit darstellen, beitragen kann. Die Initiativen sollten die Bekämpfung wesentlicher Gesundheitsgefahren und die Kontrolle wesentlicher grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, die Warnung vor Gefahren und deren Bekämpfung umfassen.
Die Kommission hat deshalb einen Vorschlag für ein 'Gesundheitssicherheitspaket' vorgelegt, das langfristige Lösungen für die Gesundheitssicherheit in der EU entwickeln soll. Der Vorschlag für ein 'Gesundheitssicherheitspaket' soll eine bessere Koordinierung der Krisenbewältigung und des Krisenmanagement bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sicherstellen.
Die EU verfügt immer dann über Gesetzgebungsgewalt, wenn eine gemeinsame Sicherheitsaufgabe gelöst werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Initiativen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verabschieden können, beispielsweise im Hinblick auf Tabak- und Alkoholmissbrauch. Die EU spielt außerdem eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung hoher Standards für medizinische Geräte und Arzneimittel und die Durchführung klinischer Studien zu Humanarzneimitteln. Die EU sammelt und verbreitet außerdem Informationen zu bewährten Verfahrensweisen, die für die Mitgliedstaaten nützlich sein können, ebenso wie die EU lokale und regionale Gesundheitsprojekte und -kampagnen unterstützt.
Die EU-Gesundheitsstrategie
2007 führte die EU eine neue Strategie für das Gesundheitswesen ein, "Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013", der weit verbreitete Herausforderungen für das Gesundheitswesen wie eine alternde Gesellschaft, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und mit der Lebensweise zusammenhängende Krankheiten angehen sollte. Die Gesundheitsstrategie der EU umfasst vier Hauptprinzipien:
- Gemeinsame Gesundheitswertvorstellungen
- Gesundheit ist das höchste Gut
- Gesundheit in allen Politikbereichen
- Mehr Mitsprache der EU in der globalen Gesundheitspolitik
Die Strategie basiert auf drei strategischen Zielen:
- Förderung der Gesundheit in einem alternden Europa
- Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren
- Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien
Die EU hat ein Gesundheitsprogramm entwickelt, welches das wichtigste Werkzeug zur Umsetzung der Ziele der Gesundheitsstrategie darstellt. Im Rahmen des Programms stehen 321,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 zur Verfügung.
Da das Gesundheitsprogramm 2013 ausläuft, steht die Zukunft der Strategie und des Programms während der dänischen Ratspräsidentschaft auf der Tagesordnung des Rates.