Zusammen mit dem Europäischen Parlament, bildet der Rat der Europäischen Union, kurz „der Rat“, die beiden Hauptentscheidungsorganen der EU. Das bedeutet, dass wenn die Europäische Kommission eine neue Initiative vorschlägt, der Rat und das Europäische Parlament das Endergebnis aushandeln. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wird von den Mitgliedstaaten abwechselnd für jeweils sechs Monate übernommen, und Dänemark wird den Vorsitz in der ersten Jahreshälfte 2012 führen.
Ein Rat – zehn Formationen
Der Rat der EU setzt sich aus den Ministern der 27 Mitgliedstaaten zusammen. Es handelt sich um ein einzelnes Organ, das jedoch je nach den zur Behandlung stehenden Themen in zehn verschiedenen Formationen tagt. So gehören beispielsweise dem Rat in der Formation „Umwelt“ die Umweltminister an, in der Formation „Verkehr“ die Verkehrsminister.
Obwohl der Rat aus zehn verschiedenen Formationen besteht, wird er stets als ein Rat bezeichnet, ebenso wie Beschlüsse einer der Formationen einfach als ein Beschluss des Rates bezeichnet werden.
Der Vorsitz in den zehn Formationen des Rates wird von den Mitgliedstaaten abwechselnd übernommen. Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hingegen verfügt über einen ständigen Präsidenten und steht unter der Leitung der Hohen Vertreterin der EU, der Britin Catherine Ashton.
Vorbereitung der Ratstagungen
Der Rat tagt entweder in Brüssel oder in Luxemburg. Bevor die Minister in einer der Ratsformationen zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen, werden die Tagungen in mehr als 150 Arbeitsgruppen und Ausschüssen vorbereitet.
Diese Ausschüsse, die aus Beamten der 27 Mitgliedstaaten zusammengesetzt und hochspezialisiert sind, befassen sich mit einer Reihe von Themen, die von der Arbeitsgruppe zur technischen Harmonisierung von Kraftfahrzeugen bis hin zur Arbeitsgruppe „Obst und Gemüse“ reichen.
Von den Arbeitsgruppen vorbereitete Dossiers werden dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) übermittelt, der aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU besteht. Der AStV garantiert Kohärenz und bereitet die Ratstagungen vor, indem er technisch-politische Fragen löst, bevor die Dossiers dem Rat vorgelegt werden.
Beschlussfassung
In den meisten Fällen fasst der Rat seine Beschlüsse auf Vorschlag der Europäischen Kommission und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament.
Der Rat trifft Entscheidungen durch Abstimmung der Minister aus den Mitgliedstaaten. Je nach dem zu behandelnden Thema sind unterschiedliche Abstimmungsformen möglich. So unterliegen bestimmte Politikbereiche wie Außenpolitik der Einstimmigkeit.