Die EU-Außenpolitik
Durch ein gemeinsames Handeln erhalten die EU-Länder mehr globales politisches Gewicht. Deshalb spielt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eine wichtige Rolle in der Außenpolitik der EU-Mitgliedstaaten. Durch die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 hat die EU neue und bessere Mittel für das globale Handeln und neue außenpolitische Instrumente erhalten.
Innovative Bestandteile des Vertrags von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon bietet der EU bessere Mittel zur Einflussnahme auf die Weltpolitik sowie neue außenpolitische Instrumente. Durch den neuen Vertrag hat die EU nun einen Hohen Repräsentanten, der im Namen der EU sprechen und handeln kann. Die Britin Catherine Ashton wurde 2009 von den EU-Mitgliedstaaten zur Hohen Repräsentantin ernannt. Der Hohe Repräsentant sitzt den Tagungen des Rates "Außenpolitische Angelegenheiten" vor.
Zur Unterstützung des Hohen Repräsentanten wurde ein Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) durch Zusammenlegung von Abteilungen der Europäischen Kommission und des Sekretariats des Rates sowie die Einstellung von Mitarbeitern aus den Mitgliedstaaten eingerichtet.
Der Hohe Repräsentant und die EU-Vertretungen repräsentieren die EU bei Treffen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen.
Durch den Vertrag von Lissabon erhielt die EU außerdem den Status einer juristischen Person, die bindende Vereinbarungen mit Drittländern und internationalen Organisationen unterzeichnen und internationale Konventionen ratifizieren kann.
Der Hohe Repräsentant und der EAD haben bei der Außenpolitik der EU den Vorsitz. Ein Ziel der dänischen EU-Ratspräsidentschaft wird es deshalb sein, die Hohe Repräsentantin und den EAD so gut wie möglich zu unterstützen.
Instrumente der EU-Außenpolitik
Der EU stehen verschiedene außenpolitische Instrumente zur Verfügung.
- Gemeinsame Erklärungen bringen den Standpunkt der EU zum Ausdruck, sind aber nicht rechtlich bindend. Die Erklärungen können sich beispielsweise auf neue EU-Sanktionen oder die Verurteilung der Anwendung der Todesstrafe in bestimmten Ländern beziehen.
- Beschlüsse des Rates legen die Politik der EU in einem bestimmten geografischen Gebiet oder zu einem bestimmten Thema fest, z.B. Nordafrika oder Rüstungskontrolle.
- Die EU steht im ständigen Dialog mit Drittstaaten wie Russland, den USA und China.
- Die EU kann auch Sanktionen verhängen. Sanktionen können konkrete Initiativen wie die Verweigerung der Einreise, ein Waffenembargo oder verschiedene finanzielle Sanktionen beinhalten. Die Auswahl an Sanktionen reicht von solchen, die sich gegen einzelne Personen richten, bis zu solchen, die gegen ganze Länder gerichtet sind.
- Die EU ist einer der weltweit größten Geber von Entwicklungshilfe.
- Schließlich kann die EU sich zur Beteiligung an Militäroperationen oder Zivileinsätzen entscheiden.
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU
Der Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, der sich mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik beschäftigt, wird Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) genannt. Die GSVP ermöglicht es der EU, Aufgaben des Krisenmanagements zu erfüllen.
Die Konflikte im westlichen Balkan in den 1990er Jahren machte auf die Fähigkeit Europas zur Lösung von Krisen aufmerksam, und seitdem hat die Sicherheits- und Verteidigungspolitik während des vergangenen Jahrzehnts eine erhebliche Entwicklung durchlaufen. Seit 2003 hat die EU 23 zivile oder militärische Kriseneinsätze in Gang gesetzt.
Die EU-Eingreiftruppe führt Krisenmanagementaufgaben wie humanitäre, friedensbewahrende und friedensstiftende Missionen aus. Die an einer bestimmten EU-Operation beteiligten Streitkräfte setzen sich aus nationalen Militäreinheiten der Mitgliedstaaten zusammen, wodurch die Beteiligung eines EU-Landes an einer EU-Mission immer eine nationale Entscheidung ist.
Neben den militärischen Aspekten des Krisenmanagements gehört auch ein ziviler Bestandteil zur GSVP, zum Beispiel die Polizeiarbeit, Mitarbeiter des Justizsektors, zivile Verwaltungsbeamte, Beobachter und Katastrophenschutzbeauftrage. Aufgrund der Nichtteilnahme Dänemarks im Verteidigungsbereich kann sich Dänemark nicht an Militäroperationen der EU beteiligen. Dänemark leistet jedoch einen bedeutenden Beitrag zu den Zivileinsätzen der EU.
Verfahren und Finanzierung
Die GSVP beruht auf zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Das hat zur Folge, dass auf allen Ebenen Einstimmigkeit erreicht werden muss, um eine Initiative umzusetzen. Es bedeutet auch, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in diesem Bereich keine Zuständigkeit hat.
Die GSVP wird durch den gemeinsamen Haushalt der EU finanziert. Davon ausgenommen sind, wie oben erwähnt, militärische Operationen. Militäroperationen werden hauptsächlich durch Mitgliedstaaten gedeckt, die sich an dem betreffenden Einsatz beteiligen. Bestimmte Ausgaben werden jedoch durch einen bestimmten Finanzplanschlüssel finanziert. Durch die dänische Nichtbeteiligung finanziert Dänemark Militäroperationen nicht mit.