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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ist für die Vorbereitung der Ratstagungen auf Ministerebene zuständig. Sämtliche Fragen durchlaufen den AStV, bevor sie auf die Tagesordnung für eine Ratstagung gesetzt werden. Der AStV tagt in zwei Zusammensetzungen, AStV II und AStV I, die sich jeweils mit anderen Themenbereichen befassen.
Im AStV II werden die Mitgliedstaaten durch ihre ständigen Vertreter, d. h. ihre Botschafter bei den ständigen Vertretungen in Brüssel, vertreten. Der AStV II befasst sich mit Fragen in den folgenden Bereichen:
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
- Wirtschaft und Finanzen
- Justiz und Inneres
- Allgemeine Zuständigkeit für die Vorbereitung von Gipfeltreffen